Wahlarzt

Der Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse.

 

Warum ein Wahlarzt?

  • Genügend Zeit für Ihre Anliegen
  • Keine Wartezeit
  • Ausführliche Gespräche und umfassende Aufklärung
  • Kurzfristige Termine
  • Nachmittags und Abends Ordinationszeiten
  • Genaue Untersuchungen in stressfreier Umgebung

Verrechnung beim Wahlarzt?

Eine Verrechnung erfolgt nicht direkt mit der Krankenkasse. Der Wahlarzt stellt für seine Leistungen eine Privathonorarnote, die die Patientin zunächst selbst zu bezahlen hat und danach bei der Krankenkasse selbst einreichen kann, mit dem Anspruch auf teilweiser Rückerstattung.