Der Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse.
Warum ein Wahlarzt?
Verrechnung beim Wahlarzt?
Eine Verrechnung erfolgt nicht direkt mit der Krankenkasse. Der Wahlarzt stellt für seine Leistungen eine Privathonorarnote, die die Patientin zunächst selbst zu bezahlen hat und danach bei der Krankenkasse selbst einreichen kann, mit dem Anspruch auf teilweiser Rückerstattung.